Aufhebungsvertrag in der Regel verbindlich

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages muss gut überlegt werden. Es ist für den Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen möglich, sich von einem einmal geschlossenen Aufhebungsvertrag wieder zu lösen. Rechtsanwalt Kromer auf anwalt.de Mit dem Laden des Videos akzeptieren...