Wenn das Haus vibriert – Aufklärungspflichten

Der Verkäufer eines Hauses ist verpflichtet auf bestimmte Umstände und Mängel hinzuweisen. Unterlässt er einen solchen Hinweis, dann kann eine arglistige Täuschung angenomen werden. Dies hat zur Folge, dass ein Gewährleistungsausschluss unwirksam wird und der Vertrag...

Aufklärung über Schädlingsbefall

Das OLG Braunschweig bestätigt aktuell, dass die Aufklärungspflichten des Immobilienverkäufers sehr weit gehen. So ist nicht nur auf einen Schädlingsbefall hinzuweisen, sondern auch darüber aufzuklären, wie lange der Befall schon besteht: Urteilsbesprechung RA Kromer...