Der Immobilienmakler muss auch den Verkäufer ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehren. Erfolgt dies nicht, ist der Widerruf durch den Verkäufer noch lange möglich und der Provisionsanspruch damit gefährdet.
Urteilsbesprechung Rechtsanwalt Kromer zu aktuellem BGH-Urteil
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