Was leider in der Praxis immer wieder schief läuft: die Herstellergarantie ist unabhängig von den gesetzlichen Mängelhaftungsansprüchen gegenüber dem Verkäufer. Gerade bei Kauf eines Fahrzeugs bei einem „Fremdhändler“ geht der Kunde bei Mängeln – im Rahmen der Garantie – direkt zu einem Marken-Vertragshändler. Beratung auf frag einen Anwalt.de