Wer als Arbeitnehmer zum Geschäftsführer befördert werden soll, steht vor dem Problem, was mit dem bisherigen Arbeitsverhältnis geschieht. Das gilt vor allem dann, wenn die Geschäftsführertätigkeit nun zusätzlich neben der bisherigen Tätigkeit erbracht werden soll. Hier ist es anzuraten, dass man das Arbeitsverhältnis ruhend stellt: Beratung auf frag einen Anwalt.de