Der Widerruf eines Maklervertrages ist auch dann noch möglich, wenn ein Vertrag mit dem Verkäufer bereits abgeschlossen ist. Voraussetzung ist aber, dass der Makler über das Widerrufsrecht nicht oder nicht richtig belehrt hat: https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=329532&rechtcheck=2
Widerruf Immobilienmakler
von ra-kromer | Juli 30, 2019 | Allgemein | 0 Kommentare
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