Wenn zwischen dem Produktionsdatum eines Autos und der Erstzulassung mehr als 12 Monate liegen, kann man nicht mehr von einem Neuwagen sprechen. Dies zieht sich aber auch für das weitere Fahrzeugleben fort. Ein Wagen der dann ein Jahr genutzt wurde, darf auch nicht mehr – ohne entsprechende Aufklärung – als Jahreswagen bezeichnet werden. Auch bei einem späteren Verkauf als Gebrauchtwagen bestehen Aufklärungspflichten: https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=332468&rechtcheck=2